Appell an die Bayerische Staatsregierung - Antrag auf Ermöglichung zur Erhebung der Grundsteuer C

Auch wenn von verschiedenen Seiten bereits an die Bayerische Staatsregierung appelliert wird, Städten und Gemeinden die Einführung der Grundsteuer C zu ermöglichen, denken wir, dass auch die Gemeinde Eichenau sich diesen Appellen anschließen soll.

Deshalb beantragen wir folgendes zu beschließen:

Der Gemeinderat fordert die Bayerische Staatsregierung auf, Städte und Gemeinden in Bayern bei der Baulandmobilisierung zu unterstützen und ihnen hierzu die Erhebung der Grundsteuer C zu ermöglichen. Dies vermeidet zusätzlichen Flächenfraß.

Begründung:

Bei der Reform der Grundsteuer hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung“ auf den Weg gebracht. Darin wird den Kommunen zur Baulandmobilisierung die Möglichkeit eröffnet, eine sogenannte Grundsteuer C für baureife, aber unbebaute Grundstücke zu erheben. Doch die Uneinigkeit in der Bayerischen Staatsregierung gefährdet das Projekt.

Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht eine gesetzliche Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 gefordert. Diese hatte die Große Koalition dann im Oktober auf den Weg gebracht. In diesem Rahmen wurde mit der Grundsteuer C ein Instrument geschaffen, mit dem Städte und Gemeinden Bauland mobilisieren, Baulücken leichter schließen und Spekulationen entgegenwirken können. Gemeinden sollen mit der Grundsteuer C für baureife unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen können, wenn auf diesem keine Bebauung erfolgt. Diese Grundsteuer C schafft also finanzielle Anreize, auf baureifen Grundstücken tatsächlich Wohnraum zu schaffen.

Auch die kommunalen Spitzenverbände haben sich für die Einführung der Grundsteuer C ausgesprochen. Der Städtetags-Vorsitzende Markus Pannermayer bezeichnete zuletzt die Grundsteuer C als unverzichtbares Instrument, um Flächen für den Wohnungsbau zu mobilisieren. Die Kommunen sollen jedoch, wenn man Äußerungen aus der Bayerischen Staatsregierung folgt, offensichtlich bevormundet und ihnen die Entscheidung über die Anwendung des wichtigen. Steuerungselements einer Grundsteuer C erst gar nicht ermöglicht werden. Die Bayerische Staatsregierung ist nun gefordert, sich klar zur Grundsteuer C zu bekennen und den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, die dringend benötigte innerörtliche Baulandmobilisierung voranzubringen. Eine solche innerstädtische Mobilisierung von Bauland dient auch dazu, sparsam mit Grund und Boden umzugehen und „Flächenfraß“ zu vermeiden.

Auch für Eichenau ist die Grundsteuer C von großer Bedeutung, kann sie doch helfen, Baulücken zu schließen bzw. Grundstücke mit abbruchreifen Gebäuden oder nur teilweiser Nutzung entsprechend zu entwickeln.

Deshalb würden wir uns über eine Unterstützung dieses Antrags sehr freuen.