Antrag zur Ergänzung eines Antragsrechts für den Jugendbeirat

In der Gemeinde Eichenau sind noch zwei Beiräte aktiv, der Umweltbeirat sowie der Jugendbeirat. Im Gegensatz zum Umweltbeirat verfügt der Jugendbeirat über kein Antragsrecht.

Im Sinne der Gleichbehandlung und der jugendpolitischen Bedeutung beantragen wir deshalb, dass die Satzung des Jugendbeirats Eichenau geändert wird. Dadurch soll dem Jugendbeirat ein Antragsrecht zu Angelegenheiten der Jugend eingeräumt werden.

Die aktuelle Fassung der Jugendbeiratssatzung (JBS) räumt dem Jugendbeirat unter § 1 III JBS lediglich ein Recht zur Abgabe von Stellungnahmen ein. Wirft man hingegen einen Blick in die Satzung des Umweltbeirats (UBS), so erkennt man hier laut § 1 III UBS das Recht auf eigene Initiative zu Anträgen zu Umweltfragen.

Beide Satzungen basieren auf der gleichen Mustersatzung, zudem sind beide Beiträte eigentlich gleichberechtigt und sollen sich mit den ihnen jeweils zugewiesenen Aufgabenbereichen befassen. Eine solche Ungleichbehandlung kann daher nicht gerechtfertigt sein und muss behoben werden.

Daher sollen die Absätze 3 & 4 des § 1 JBS wie folgt geändert werden:

§ 1 JBS

(3) Der Jugendbeirat kann auch auf eigene Initiative Stellungnahmen und Anträge zu Jugendfragen an den Gemeinderat und/oder die Gemeindeverwaltung abgeben. 


(4) Die Stellungnahmen und Anträge des Beirates sollen möglichst umgehend, mindestens innerhalb einer Frist von 3 Monaten von dem jeweils zuständigen Gemeindeorgan behandelt und einer Entscheidung zugeführt werden.

Wir bitten Sie, diesen Antrag zu unterstützen.