Änderung der Satzung über die Benutzung des Freibades an der Roggensteiner Allee (Freibadsatzung – FBS) vom 12. Juni 1995
Hiermit beantragen wir, dass in der seit 1995 unveränderten Satzung der § 2 Abs. 1 FBS geändert wird. Die Zeit, in der sich Personen auf dem Freibadgelände aufhalten dürfen, soll deutlich verlängert werden.
Dies wird wie folgt begründet:
Der See ist der einzige Rückzugsort für Eichenauer Jugendliche. Im Ort selbst gibt es keinen weiteren Ort, an dem man sich treffen und verweilen kann. Nach und nach wurden die Jugendlichen der Gemeinde von allen öffentlichen Orten verbannt, geblieben ist der See. Die aktuelle Situation mit der Überwachung des Sees durch den Sicherheitsdienst nimmt den jungen Bewohnern unserer Gemeinde auch noch den letzten Treffpunkt. Um 23:00 müssen alle Personen das Gelände verlassen, viel zu früh, um einen gemeinsamen Abend dort zu verbringen. Des Weiteren sind rund um den See keine Anwohner, die gestört werden könnten. Jugendliche, die sich in angemessener Lautstärke und angemessenem Verhalten dort aufhalten wollen, sollte dies nicht verwehrt werden. In diesen Fällen sollte auch ein Aufenthalt nach 23:00 toleriert werden.
Bedenken, dass eine Lockerung der Zeiten zu einer Ausuferung dort beitragen könnte, soll folgender Vorschlag entgegengesetzt werden: Der jetzt auch schon am See aktive Sicherheitsdienst dreht auch weiterhin seine Runden und überwacht wie bisher, allerdings entsprechend verlängert, die Aktivitäten am See. Im Gegenzug dürfen diejenigen, die sich regelkonform verhalten, auch länger dort bleiben. Die Zeiten könnten am Nachmittag/frühen Abend eingespart werden, damit auf die Gemeinde keine Mehrkosten durch den Sicherheitsdienst zukommen.
Wir bitten Sie, diesen Antrag zu unterstützen, damit den jungen Eichenauern zumindest ein Ort bleibt, an dem sie sich bedenkenlos treffen können.