5.11.2023
Das Rathaus ist für Bürgerinnen und Bürger derzeit nur 15 Stunden geöffnet, davon nur drei Stunden am Nachmittag. Die Vereinbarung von Terminen außerhalb der Öffnungszeiten ist nach eigenen Erfahrungen nicht möglich bzw. wird dies bei der Terminvereinbarung nicht angeboten. Dies ist keinesfalls bürgerfreundlich.
Die Arbeit für die Verwaltung wird bei längeren Öffnungszeiten nicht mehr, die Anliegen der Bürger vermehren sich dadurch nicht. Für die Bürgerinnen und Bürger wird der Gang zum Rathaus jedoch erleichtert. Daher beantragen wir:
Die Gemeinde Eichenau erweitert ihre Öffnungszeiten. Zusätzlich zu den jetzigen Öffnungszeiten werden zwei weitere Nachmittage mit zwei bis drei Stunden Öffnungszeit angeboten.
Sollten Terminvereinbarungen außerhalb der Öffnungszeiten doch möglich sein, muss dies explizit auch so veröffentlicht werden, d.h. auf der Homepage und den Printmedien (Mitteilungsblatt, Broschüren usw.). In diesem Fall ist auch zu veröffentlichen, in welchen Zeitfenstern außerhalb der Öffnungszeiten dies möglich ist.
Um Bürgerinnen und Bürgern auch sprachlich zu zeigen, dass die Gemeinde sich als Bürger-Servicedienstleister sieht, sollten daher auch Formulierungen mehr Angebots- und Service- als Verbotscharakter haben. Die Formulierungen sollten den Bürgerinnen und Bürgern zeigen, dass sie im Rathaus willkommen sind. Dies ist derzeit nicht der Fall. (siehe Bilder) So sollte eine Formulierung wie z.B.
die derzeitigen Formulierungen an Rathaus- und Bürgerbürotür sowie auf der Homepage ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Eberl, Gertrud Merkert, Elisabeth Böhlau und Elke Hornung