Hiermit beantragen wir, dass eine Staffelung der Gebühren für Kinderbetreuung und Schülerbetreuung, abhängig vom Familieneinkommen, geprüft werden soll, als gerechtere und für finanzschwächere Familien verträglichere Lösung. Vorstellbar wäre hier eine Lösung, bei der eine Staffelung in zwei verschiedene Stufen angedacht wird. Eltern werden zunächst automatisch in die höchste und damit teuerste Stufe gesetzt. Sollte ein Gehalt niedriger sein, als die Grenze der jeweiligen Stufe, liegt es bei den Eltern, dies nachzuweisen. So wäre garantiert, dass Eltern, wenn sie von günstigeren Gebühren profitieren wollen, selbst tätig werden müssen.
Genaue Gehaltsgrenzen müssten individuell festgelegt werden, als Gehalt soll dabei das einkommensteuerpflichtige Familieneinkommen gelten. Damit einhergehend wäre natürlich eine gewisse Mehrbelastung der Verwaltung, die aber für den Mehrwert einer gerechteren Gebührenstruktur einer niedrigeren Belastung einkommensschwächerer Familien, in Kauf genommen werden muss. Wir bitten darum, die Entscheidung im Gemeinderat bezüglich der Gebühren ggf. noch etwas zurückzustellen, bis die Vorschläge dieses Antrags auf Machbarkeit geprüft wurden.
Wir bitten um die Unterstützung unseres Antrags.