Seltsame Vorgänge bei Eichenaus Plakatierungsverordnung

01. Februar 2014

Was die Eichenauer Plaktierungsverordnung betrifft, so geschah hier einiges Seltsames und Fragwürdiges in letzter Zeit. Als sonderbar zeigte sich vor allem die Rechtsauffassung der CSU.

Zur Chronologie:
- Am 14.1. schickt Bürgermeister Hubert Jung (CSU) ein Schreiben an die Eichenauer Parteien, in dem die Plakatierverordnung steht. Dort heißt es: "Aus Ortsgestaltungsgründen ist von einer Plakatierung entlang des Starzelbaches an der Roggensteiner Allee Abstand zu nehmen".
- Am 27. oder 28.1. (nicht mehr ganz nachzuvollziehen) stellt die CSU dennoch in großer Zahl Plakate am Starzelbach auf.
- Am 29.1. verschickt Bürgermeister Hubert Jung ein Schreiben, in dem er sein Schreiben vom 14.1. bezüglich des Plakatierungsverbotes am Starzelbach revidiert.
- Am 31.1. erreicht das Schreiben die Eichenauer SPD.

Nach Aussagen der CSU gegenüber der Süddeutschen Zeitung (Ausgabe vom 1.2.) hält die CSU das Thema damit für erledigt. Die zum Aufstellungszeitpunkt unzulässig aufgestellten Plakate bleiben somit stehen. Die CSU hat sich somit die attraktiven Plätze an den Brücken gesichert. Angeischts solcher Rechtsauffassungen bleibt nur klarzustellen, wofür die SPD steht:
- Transaparente Erstellung von Verordnungen und Vorschriften in allen Bereichen, egal ob es um Plakatierung, Bauvorhaben oder Kindergartenplätze geht.
- Diskussion und Beschluss dieser "Regeln" im Gemeinderat und nicht anderswo.
- Eine Politik, die ohne wieder zu revidierende Schnellschüsse eine Politik für alle macht und nicht nur einem bestimmten Klientel nutzt.

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