Olchinger Südwest-Umgehung – Petition des Gemeinderats Eichenau

14. März 2018

Fraktionsübergreifend einstimmig wurde vom Eichenauer Gemeinderat am 13.03.2018 eine weitere dringliche Petition an die Bayerische Staatsregierung und den Bayerischen Landtag verabschiedet, um den Bau der Olchinger Südwest-Umgehung vielleicht doch noch in letzter Minute verhindern zu können. Den kompletten Petitionstext können Sie hier nachlesen:

„Der Gemeinderat bekräftigt seine ablehnende Haltung gegenüber dem Projekt Südwestumfahrung Olching und legt die nachfolgende Positionierung der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag als Petition vor.

Wie schon in mehreren Beschlüssen festgehalten, lehnt der Gemeinderat Eichenau das Projekt „OU südwestlich Olching“ (im folgenden Text Südwestumfahrung genannt), im aktuellen Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern in der Kategorie 1 UEB (1. Dringlichkeit Überhang) enthalten, aus mehrerlei Gründen ab. Deshalb soll der Bau aus der aktuellen Finanzierung herausgenommen werden. Die durch die Realisierung der Südwestumfahrung neu entstehenden Verkehrsbelastungen überwiegen die Entlastungen bei weitem. Gleichzeitig kommt es zu massiven Eingriffen in Natur und Landschaft. Dafür sollen dann auch noch mehrere Millionen an Steuergeldern ausgegeben werden.

Zu Verkehrsbelastung/-entlastung Die durch die Realisierung der Südwestumfahrung neu entstehenden Verkehrsbelastungen überwiegen die Entlastungen bei weitem. Folgt man den Ausführungen in den Projektunterlagen, so ist nur von einer leichten Verkehrsentlastung der Straßen, die bisher als Ortdurchfahrten in Olching dienen, auszugehen. Interessanterweise wird jedoch im Planfeststellungsbeschluss mit der „nicht sehr großen Entlastung in der Ortsdurchfahrt“ pro Südwestumfahrung argumentiert, während umgekehrt die Mehrbelastung der Ortsdurchfahrt mitten durch Eichenau bagatellisiert wird („eine wahrnehmbare Lärmsteigerung wäre überschlägig erst bei einer Verdoppelung des Verkehrsaufkommens anzunehmen“). Von den Protagonisten des Projekts wird dann auch noch angeführt, dass es sich im Falle der Durchfahrt durch Eichenau „um eine Staatsstraße, also eine Straße von überörtlicher Bedeutung handle“. Für Olching scheint dieses Argument aber keine Rolle zu spielen. Fakt ist in jedem Fall, dass ausweislich des der Bewertung des Projektes zugrunde gelegten Verkehrsgutachtens die Realisierung der Südwestumfahrung in Summe zu einer deutlichen Verkehrszunahme auf den Staatsstraßen in den Gemarkungen der Stadt Olching und der Gemeinde Eichenau führen wird. So wird beispielweise für den Fall der Realisierung der Südwestumfahrung mit einer Verkehrszunahme von 23 % (+ 3.600 Kfz/24 h) auf der St 2345 nordwestlich der Plantrasse im Amper-Auwald gegenüber dem Prognose-Nullfall gerechnet.

Mit anderen Worten: eine vermeintliche verkehrsentlastende Wirkung des Projekts im Bereich des Gemeindegebiets Olching stehen dennoch zusätzliche Belastungen der Wohnbevölkerung im Bereich der Gemeinde Eichenau gegenüber.

Zu den Eingriffen in Natur und Landschaft Die Realisierung der Südwestumfahrung hätte massive Umweltbeeinträchtigungen zur Folge. Zu nennen sind hier die Gefährdung streng geschützter Arten, insbesondere einer lokalen Kiebitz-Population aber auch von Fledermausarten („Verschlechterung des Erhaltungszustandes“), das Durchschneiden eines bisher zusammenhängenden Erholungsraumes, zwischen den Gemeinden Emmering, Olching und Eichenau, Flächenverbrauch und Bodenversiegelung, Eintrag von Lärm in den regionalen Grünzug mit Erholungsfunktion sowie die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes u.a. durch ein sieben Meter hohes Brückenbauwerk und durch die Trassierung der Südwestumfahrung auf einem Damm. Selbst in den Projektunterlagen des Staatlichen Bauamtes ist folgendes nachzulesen: „sehr hohe Beeinträchtigung durch Zerschneidung, Überbauung und Vermischung von Biotopstrukturen; Beeinträchtigung des Landschaftsbildes; Vermischung von Freiflächen.“

Hinzu kommt, dass nahezu die gesamte Trasse der Südwestumfahrung im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet des Starzelbachs liegt. Damit ist u.a. das Errichten baulicher Anlagen und auch das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche kraft Gesetzes verboten (§78 Abs. 1 Satz 1 WHG). Zudem befindet sich der Anschlusskreisel der Südwestumfahrung zur St 2345 im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet „Oberes Ampertal“ er liegt im Überschwemmungsgebiet der Amper und er reicht hinein in das FFH-Gebiet Nr. DE 7635-301 „Ampertal“.

Die Zahlen in der Verkehrsuntersuchung, welche Grundlage für die Bewertung des Projektes Südwestumfahrung war, haben sich bereits jetzt als Makulatur erwiesen. Gerechnet wird hier mit einem Anstieg der Verkehrsbewegungen zwischen 2007 (Analysejahr) und 2025 (Prognosejahr) um etwa 10 Prozent, wobei der Großteil des Zuwachses bis zum Jahr 2015 stattfinden sollte. So heißt es in der Verkehrsuntersuchung auf Seite 9, „für den Zeitraum 2015 – 2025 wird aufgrund der Sättigung der Verkehrsnachfrage nur noch eine Verkehrszunahme um insgesamt 1 – 2 % prognostiziert“. Tatsächlich hat es die im Gutachten angenommene Steigerung der Verkehrszahlen zwischen 2007 und 2015 nicht gegeben. Im Gegenteil: auf den relevanten Straßen war die Verkehrsentwicklung zwischen 2005 und 2015 ausweislich der Ergebnisse von Straßenverkehrszählungen sogar rückläufig. Somit ist der für die Bewertung des Projektes errechnete Nutzen zu hoch angesetzt. Gleichzeitig werden zusätzliche bauliche Maßnahmen sowie das Schaffen von Ausgleich in großem Umfang für verloren gehenden Retentionsraum aufgrund der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebiets am Starzelbach vom 11.01.2016 erforderlich. Damit dürfte sich das Nutzen-Kosten-Verhältnis, das bereits in der Neubewertung des Projektes anlässlich der Aufstellung des 7. Staatsstraßenausbauplans massiv nach unten gerechnet werden musste (von 9,4 auf 2,4!), weiter signifikant verschlechtern, auch durch die zu erwartenden zusätzlichen wasserrechtlichen Auflagen ebenso der Ausgleich des Retentionsraumsverlusts und der Erwerb von Ausgleichsflächen. Unverständlich ist deshalb eine Einstufung des Projekts in die 1. Dringlichkeit des Straßenausbauplans. Merkwürdig erscheint insbesondere der Hinweis des Ministeriums auf dem „bereits fortgeschrittenen Projektstand“ der Südwest-Umfahrung Olching zur Begründung der Einstufung, denn zu dem entsprechenden Zeitpunkt waren weder Ausschreibungen noch Baumaßnahmen getätigt worden.

Zur Betroffenheit der Gemeinde Eichenau Die Gemeinde Eichenau ist in mehrerlei Hinsicht vom Projekt Südwestumfahrung betroffen. Große Teile der Gemeinde Eichenau liegen bekanntlich im durch Bekanntmachung des Landratsamtes Fürstenfeldbruck vom 11.01.2016 vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet des Starzelbachs. Das natürliche Gerinne des Starzelbachs kann im Bereich der geplanten Trasse der Südwestumfahrung bis zu 14 Kubikmeter Wasser in der Sekunde aufnehmen. Im Falle eines HQ100 ist jedoch mit deutlich größeren Wassermengen zu rechen. Wie oben ausgeführt befindet sich nahezu die gesamte Trasse der Südwestumfahrung, so wie geplant, im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet des Starzelbachs. Bei Realisierung des Vorhabens, die Straße soll über die komplette Länge in leichter Dammlage gebaut werden, drohen eine nachteilige Beeinflussung des Hochwasserabflusses und der Höhe des Wasserstandes. Aufmerken lässt hier die u.a. von einem Mitarbeiter des staatlichen Bauamtes Freising getätigte Aussage, dass durch den Bau der Südwestumfahrung der Hochwasserschutz für Olching sogar verbessert würde. In diesem Zusammenhang weist die Gemeinde Eichenau mit Nachdruck darauf hin, dass nach der vorläufigen Sicherung eines Überschwemmungsgebietes entsprechend der Bestimmungen im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes keinerlei Baumaßnahmen mehr stattfinden dürfen, die nachteilige Auswirkungen auf die Oberlieger und/oder die Unterlieger des jeweiligen Gewässers, im konkreten Fall des Starzelbachs, erwarten. Neben der wachsenden Überschwemmungsgefahr für Eichenau droht zudem der Übertritt weiterer Wassermengen in das Überschwemmungsgebiet des Gröbenbachs, was wiederum zu wachsenden Belastungen und Gefahren in Puchheim und Gröbenzell im Falle von Hochwasserereignissen führen würde.

Der Bau der Südwest-Umfahrung Olching kollidiert zum jetzigen Zeitpunkt auch mit dem interkommunalen Bemühen der Starzelbach-Anliegerkommunen Alling, Eichenau und Olching, ein gemeinsames Hochwasserschutzkonzept zu entwickeln und anschließend entsprechende Maßnahmen zu realisieren. Die bereits vergebenen Arbeiten zu diesem staatlich geförderten Projekt verlieren an Sinnhaftigkeit, wenn nicht der gesamte Verlauf des Starzelbaches vom Quellgebiet bis zur Mündung in die Amper ergebnisoffen bewertet werden kann.

Wie oben ausgeführt würde die Realisierung der Südwestumfahrung zu einer wachsenden Verkehrsbelastung in und für Eichenau führen. Nach dem der Bewertung des Projektes zugrundeliegenden Verkehrsgutachten sollen 2025 im Planfall auf der St 2069 südlich des Abzweiges in die FFB 17 täglich 1.900 Kfz mehr unterwegs sein als im Ohnefall. Gut 400 dieser Fahrzeugbewegungen sollen dann allerdings in bzw. aus Richtung Puchheim Bahnhof unterwegs sein. Bei weiteren gut 700 Fahrzeugbewegungen wird unterstellt, dass es sich hier um die Fahrten von Eichenauer Bürgerinnen und Bürgern handle, die sich aufgrund der Südwestumfahrung umorientieren würden und Eichenau künftig in Richtung Norden statt wie bisher in Richtung Süden verlassen würden, was aus unserer Warte zweifelhaft ist. Auch unterstellt, dass die Zahlen in der Verkehrsuntersuchung zu hoch gegriffen sind (was auch bedeuten würde, dass die Mehrbelastungen in Eichenau etwas geringer sein würden, als in der Verkehrsuntersuchung benannt), würde die Südwestumfahrung doch zu einer erheblichen zusätzlichen Verkehrsbelastung für Eichenau führen, gegen die sich der Gemeinderat mit allen Mitteln wehrt.

Im übrigen beruht die verkehrspolitische Ablehnung der Südwest-Umfahrung von Olching auf der fachlich anerkannten Grundlage, die Funktion des sogenannten Tangentenvierecks (bestehend aus der A 8 im Norden, der B 471 im Westen, der B 2 im Süden und der A 99 im Osten) zu verbessern und nicht durch verkehrsbeschleunigende Maßnahmen im Inneren zu beeinträchtigen. Nach wie vor gilt insbesondere, dass eine Diagonalverbindung durch das Tangentenviereck zu vermeiden ist. Die geplante Südwest-Umfahrung von Olching stellt eine solche Diagonalplanung durch das Tangentenviereck dar. Als Querverbindung zwischen der B 2 bei Puchheim Ort und der B 471 bei Esting ist zu befürchten, dass der Trasse die Funktion einer weiträumigen Umfahrung von Fürstenfeldbruck zukommen wird. Sie ist also keineswegs Ausfluss einer Eichenauer Kirchturmpolitik.“

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